Je effizienter unser Risikomanagement ist, desto ruhiger können Sie schlafen
Beim Risikomanagement geht unsere Geschäftsführung garantiert keine Risiken ein. Und das sollten Sie auch nicht, wenn es um Ihre Veranlagung geht.
Marktszenarien ändern sich, Anlegerbedürfnisse ebenso – doch die Sicherheit Ihrer Veranlagung steht in jedem Fall ganz oben auf der Agenda. Deshalb zählt ein zukunftsorientiertes wie transparentes Risikomanagement stets zu den wesentlichen Bestandteilen eines nachhaltig erfolgreichen Fondskonzeptes.
Bei der laufenden Fonds- und Risikokontrolle übernimmt modernes Risikomanagement eine Kontrollfunktion als unabhängige Instanz. Diese ist unter anderem mit der Überwachung von Anlagerichtlinien und Anlagegrenzen im Rahmen des Investmentfondsgesetzes beziehungsweise von Fondsbestimmungen sowie weiterer Regularien betraut. Zu weiteren Tätigkeiten und Aufgaben des unabhängigen Risikomanagements zählen die Pre-Trade-Grenzprüfung vor dem Einbuchen in den Fonds, das Liquiditäts-Risikomanagement sowie die Erstellung von aussagekräftigen Risiko-Reportings.
Die entsprechende Überprüfung der jeweiligen Mandate geschieht dabei laufend. Unterstützt wird dieser Prozess dadurch, dass sämtliche gesetzlichen und anlegerspezifischen Richtlinien elektronisch im Kernbanksystem hinterlegt sind. So können allfällige Verstöße unmittelbar identifiziert und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dieses Controlling erfolgt weitgehend systemunterstützt auf allen definierten Ebenen. Dieser Prüfvorgang blickt zum Beispiel vom Hauptfonds ausgehend über die verschiedenen Segmentfonds bis hin zum Einzeltitel durch.
Eine professionelle Vermögensverwaltung kann nicht alle Risiken (Kurs-, Bonitäts-, Währungsrisiko etc.), die mit der Geldanlage entstehen, ausschalten.
Dies ist eine Marketingmitteilung. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot, eine Empfehlung zum Erwerb bzw. Verkauf von Fonds oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen dar. Eine Marketingmitteilung dient einem reinen Marketingzweck, ist kein rechtlich verbindliches Vertragsdokument, ist gesetzlich nicht zwingend vorgesehen und genügt auch nicht dazu eine Anlageentscheidung zu treffen bzw. eine individuelle Anlageberatung zu ersetzen. Durch einen Fondskauf werden Anteilscheine am Fonds erworben, nicht direkt die darin investierten Finanztitel. Die Kosten des Fonds, wie zum Beispiel B die Verwaltungsgebühr oder der Ausgabeaufschlag, verringern die Rendite/Wertentwicklung des Fonds